Bürgerentlastungsgesetz hilft Steuern sparen
Bürgerentlastungsgesetz (BEG)
Am 01. Januar 2010 ist das so genannte Bürgerentlastungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz sieht vor, dass die Beiträge für eine private Krankenversicherung in voller Höhe steuerlich absetzbar sind, soweit der Versicherungsschutz nach Art, Umfang und Höhe der gesetzlichen Krankenversicherung entspricht. Darüber hinaus können Sie seit Januar 2010 auch alle gezahlten Beiträge zur Pflegepflichtversicherung steuerlich geltend machen.
Ihre Vorteile mit dem neuen Bürgerentlastungsgesetz
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Welche Beiträge sind abzugsfähig, wo sind die Höchgstgrenzen und wie profitieren Sie davon? |
Wir beantworten Ihre Fragen zum neuen Bürgerentlastungsgesetz |
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Der Steuervorteil dank Bürgerentlastungsgesetz für einen Angestellten mit und ohne Familie. |
Der Versand der Kundeninfo über die gemeldeten Beiträge erfolgt Ende März 2011! |
